Die nächste Anpassung zum Konzept.

Test und Freundschaftsspiele sind wieder möglich. Der Trainingsbetrieb wird stufenweise auf zwei mal die Woche erhöht. Der „dritte Platz“ wird wieder zum Training freigegeben.

Im details findet ihr alles in dem 3. Änderungsschreiben. Die 2. Änderung wurde nicht veröffentlich, da es nur das Sparkassen-Fussballcamp betrifft.

Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball im FLVW, klärt auf: „Erlaubt ist auf dem Spielfeld das Spiel elf gegen elf. Dazu kommen die Schiedsrichterinnen beziehungsweise Schiedsrichter und Trainerinnen und Trainer. Auch der Physio, sollte eine Mannschaft über eine entsprechende Person verfügen, wird dazu gezählt. Die ‚30‘ bezieht sich auf die Personen, die aktiv am Spiel auf dem Platz beteiligt sind. Bei einer Auswechslung ändert sich die Anzahl der Personen auf dem Spielfeld logischerweise nicht. Eine Mannschaft kann also beliebig viele Spielerinnen oder Spieler einsetzen“, so Schnieders weiter.

Gleichzeitig erklärt er, dass die Obergrenze für den Trainingsbetrieb eingeführt wurde. „Sollte hier eine Trainingsgruppe über 30 Teilnehmende haben, geht das nicht. Hier greift dann die Begrenzung“, erklärt der Vizepräsident Amateurfußball und betont, dass das letzte Wort in der Angelegenheit die jeweiligen Kommunen haben. Eine Rückverfolgung und die Einhaltung der Abstandsregeln sowie ein ausgearbeitet Hygienekonzept ist aber weiterhin unerlässlich. Dies gilt auch für eine weitere Lockerung: Mit den Neuerungen dürfen sich nun auch bis zu 300 Zuschauer auf einer Sportanlage aufhalten.

Quelle: www.flvw.de

Bleibt gesund und wir freuen uns euch am Sportplatz zu sehen.

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